Aktuelles aus dem Rat
Die letzte Ratssitzung fand am 01.04.2025 statt und es wurden folgenden Themen behandelt.
1. Weiterführung der Sprachförderprojekte im Grundschulbereich
In den Grundschulen der Gemeinde Visbek erfolgt seit dem 1. August 2014 eine Sprachförderung für Kinder ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen. Der abgeschlossene Kooperationsvertrag mit der Logopädischen Praxis Scheele läuft zum 31.07.2025 (Schuljahr 2024/2025) aus. Daher muss darüber entschieden werden, ob eine Verlängerung des Kooperationsvertrages bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 erfolgen soll (3 Jahre). Die Durchführung der Sprachförderung in Grundschulen erfolgt durch die Logopädische Praxis Scheele mit einem Stundenumfang von wöchentlich 20 Vollzeitstunden. Der Stundensatz beträgt 55,- €. Im Rahmen des Niederschwelligen Projektes zum Erwerb der deutschen Sprache wird das Projekt „Fit in Deutsch“ durch eine pädagogische Mitarbeiterin der Gemeinde Visbek mit wöchentlich 12 Stunden ergänzend durchgeführt. Die Logopädische Praxis Scheele bittet um Anpassung des Stundensatzes von derzeit 55,- € auf 60,- €. Der aktuelle Kassensatz für eine 45-minütige Theraphieinheit in der Logopädie beträgt aktuell 71,67 €.
Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig darüber ab, dass die Sprach-förderprojekte im Grundschulbereich weitergeführt werden. Demzufolge soll eine Aufstockung des bisherigen Stundenansatzes von derzeit 55,- € auf 60,- € vorgenommen werden.
Die Gemeinde Visbek wird leider für die gute Arbeit in unseren Schulen bestraft und darf nicht am Startchancen-Programm des Bundes und des Landes teilnehmen. Nach dem in Niedersachsen entwickelten Sozialindex wird bei unseren Schülern kein besonderer Unterstützungsbedarf gesehen. Statt die gute Arbeit zu honorieren, werden uns entsprechende Fördermittel vorenthalten.
2. Gewährung eines laufenden jährlichen Zuschusses an verschiedene Vereine in der Gemeinde Visbek; hier: etwaige Anpassung der Zuschussmittel
Die Gewährung von lfd. jährlichen Zuschüssen an Visbeker Vereine/Gruppen ist in den vergangenen Jahren regelmäßig in den Ratsgremien der Gemeinde Visbek beraten worden, da sich der lfd. jährliche Zuschuss je Verein/Gruppe aus einem Grundbetrag sowie einem variablen Betrag für die Jugendarbeit zusammensetzt. In seiner Sitzung am 12.03.2024 hat der Rat der Gemeinde Visbek u. a. beschlossen, 14 Vereinen/Gruppen aus der Gemeinde Visbek weiterhin einen lfd. jährlichen Zuschuss zu gewähren. Für das Jahr 2025 - so der damalige Ratsbeschluss - ist seitens der Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Anzahl der Jugendlichen eine erneute Abfrage bei den betroffenen Vereinen/Gruppen vorzunehmen. Der Betrag pro Jugendlichen beläuft sich auf 20,00 €.
Nachdem es bereits im Vorjahr zu einem Anstieg von 117 Jugendlichen kam, sind es jetzt nochmals 101 Jugendliche mehr, so dass die Visbeker Vereine/Gruppen mit Stichtag 31.12.2024 insgesamt 1.842 jugendliche Mitglieder verzeichnen konnten.
3. Beschluss über die Satzung der Zahl der zu wählenden Ratsfrauen/Ratsherren
Gemäß § 46 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen/Ratsherren bei einer Einwohnerzahl von mindestens 8.000 um zwei, vier oder sechs durch Satzungsbeschluss verringert werden, wobei die Zahl von 20 Ratsfrauen/Ratsherren jedoch nicht unterschritten werden darf. Von dieser Regelung hat die Gemeinde Visbek in den vergangenen vier Wahlperioden (2006 - 2011, 2011 - 2016, 2016 - 2021 und 2021 - 2026) Gebrauch gemacht. In den vier Wahlperioden hat sich die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen/Ratsherren für den Rat der Gemeinde Visbek derart verringert, dass die Gesamtzahl der Ratsfrauen und Ratsherren (ohne den hauptamtlichen Bürgermeister) jeweils 24 betrug bzw. zurzeit beträgt.
Mit Blick auf die vier vergangenen Wahlperioden wird seitens der Gemeindeverwaltung Visbek angeregt, auch für die anstehende neue Wahlperiode (2026 - 2031) eine etwaige Reduzierung der zu wählenden Ratsfrauen/Ratsherren zu diskutieren. Hierauf wurde in der Verwaltungsausschusssitzung am 27.01.2025 hingewiesen.
Die bisher erlassenen Satzungen galten bzw. gelten aus rechtlichen Gründen nur für die einzelnen Wahlperioden. Sofern für die anstehende neue Wahlperiode ebenfalls eine entsprechende Satzung über die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen/Ratsherren in der Gemeinde Visbek erlassen werden soll, wäre diese verbindlich bis zum 30.04.2025 zu beschließen.
Die Anzahl der zu wählenden Ratsfrauen/Ratsherren soll auch in der nächsten Ratsperiode (2026 bis 2031) 24 Ratsfrauen/Ratsherren betragen. Die entsprechende Satzung wird beschlossen.
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