Aktuelles aus dem Rat
Die letzte Ratssitzung fand am gestrigen Abend statt, und es wurden folgende Themen behandelt.
1. Antrag des SV Arminia Rechterfeld e. V. auf Gewährung finanzieller Unterstützung von der Gemeinde Visbek für den Neubau und den Betrieb einer Zwei-Feld-Sporthalle in Rechterfeld
Der Sportverein Arminia Rechterfeld e. V. (SVA) plant den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle auf dem Grundstück der Gemeinde Visbek zwischen der Siedlung „Frillings Esch“ und dem Rechterfelder Sportplatz. Der SVA möchte dieses Projekt mit zwei Großspendern und einem Zuschuss der Gemeinde Visbek von etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Euro realisieren. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde und die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Zwei-Feld-Sporthalle soll durch die Gemeinde Visbek erfolgen. Die aktuelle Kostenberechnung des Architekten weist voraussichtliche Gesamtkosten (Sporthalle, Stellplätze und Außenanlagen) in Höhe von 4,4 Millionen Euro aus.
Der Antrag auf Zuschuss von max. 1.500.000,00 € wurde mehrheitlich mit JA genehmigt.
2. Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Visbek; hier: Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Nutzung von Windenergie nach § 245e BauGB
Der Teilflächennutzungsplan sieht für den Bereich im Nordwesten von Visbek (zwischen Erlte und Endel) eine Fläche von 30,7 Hektar vor, die für die Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden kann. An diesem Standort können etwa fünf Windkraftanlagen gebaut werden, dieses stellte Reiner Borgmeyer vom Windkraftanlagenbauer Energy Farming während der Ratssitzung vor. Neben Energy Farming hat auch die Firma Landwind Interesse daran, einen Windpark in dem Bereich zu bauen. Deshalb finden aktuell Verhandlungen zwischen den beiden Firmen und den Flächeneigentümern für einen Kooperationsvertrag statt.
Aufgrund der Reduzierung der Planflächen von vormals ca. 56 ha und den entdeckten Uhu-Nistplätzen muss ein Schutzradius eingehalten werden. Diese Ausweisung zusätzlicher Flächen beantragte nun Energy-Farming. Konkret handelt es sich bei den Erweiterungsflächen rund um die bereits ausgewiesene Fläche in Erlte/Endel um eine, die östlich im Bereich einer Sandgrube liegt – wo auch die Uhu-Nistplätze entdeckt worden waren – sowie um eine Waldfläche im südwestlichen Bereich. Beide Flächen seien im Vorfeld bereits vom Landkreis Vechta aufgrund des Artenschutzes als kritisch eingestuft worden. Für die Osterweiterung ist deshalb geplant, ein Abschaltkonzept zum Schutz des Uhus vorzulegen. Damit sei dort die Errichtung einer Windenergieanlage möglich. In der Südwesterweiterung gebe es Platz für zwei weitere Anlagen.
Sobald der Kooperationsvertrag vorliegt, soll das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (kurz: BImSchG) angeschoben werden und zunächst sollen fünf Anlagen auf den genehmigten Flächen gebaut werden.
3. Neuregelung des Schwimmbadbetriebes
Die Schwimmhalle soll künftig als Betrieb gewerblicher Art geführt werden. Daher wird die Verwaltung beauftragt, für die Nutzung der Schwimmhalle einen Kassenautomaten mit Drehkreuz einzubauen. Bis zur Inbetriebnahme des Kassenautomaten kann die Schwimmhalle weiterhin kostenfrei genutzt werden.
Die Eintrittskosten werden wie folgt neu festgesetzt:
a) Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sowie Menschen mit Behinderung: è 1,00 €
b) Zehnerkarte Kinder/Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung: è 8,00 €
c) Erwachsene: è 2,50 €
d) Zehnerkarte Erwachsene: è 20,00 €
e) Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte erhalten im Hallenbad freien Eintritt.
4. Errichtung einer Fußgängerbedarfslicht-Signalanlage mit Ausleger - hier: K 247 - Dorfstraße in Rechterfeld - Höhe der Rechterfelder Kirche
Mit Schreiben vom 14.02.2024 beantragte die CDU-Fraktion Visbek die Errichtung einer Bedarfsampel an der Dorfstraße in Höhe der Rechterfelder Kirche inklusive der Kostenübernahme für die Errichtung/Unterhaltung durch die Gemeinde Visbek.
Der Antrag der CDU-Fraktion der Gemeinde Visbek auf Errichtung einer Bedarfsampel an der Dorfstraße in Höhe der Rechterfelder Kirche wurde an den Landkreis Vechta weitergeleitet. Unter der Voraussetzung das zwischen der Gemeinde Visbek und dem Straßenbaulastträger (Landkreis Vechta) eine Vereinbarung über die Errichtung und Unterhaltung einer Fußgängerbedarfslicht-Signalanlage mit Ausleger zustande kommt, beabsichtigt der Landkreis Vechta die straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Die Gemeinde Visbek trägt die Kosten der Errichtung und Unterhaltung.
Die Kosten für die Errichtung der Bedarfsampel belaufen sich auf rund 40.000,- €.
5. Grundstückspreise im Gewerbegebiet "Siedenbögener Esch";
hier: Preisanpassung aufgrund zusätzlicher archäologischer Untersuchungen
Der Grundstückspreis für Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Siedenbögener Esch“ wurde mit Beschlüssen des Rates vom 12.10.2021 und 23.09.2023 festgesetzt. Er beträgt derzeit abhängig von der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke zwischen 53,16 und 57,18 €/m².
Der Landkreis Vechta hat der Verwaltung im Oktober 2023 mitgeteilt, dass die in den Jahren 2019 und 2020 im Gewerbegebiet „Siedenbögener Esch“ durchgeführten archäologischen Untersuchungen nunmehr nicht mehr ausreichend seien und eine archäologische Prospektion und ggf. anschließenden Ausgrabungen für das gesamte Plangebiet notwendig seien.
Die archäologischen Untersuchungen sollen in zwei Abschnitten durchgeführt werden. In diesem Jahr sollen die festgesetzten Gewerbegebiete südlich der Wildeshauser Straße prospektiert werden (Abschnitt 1, Größe ca. 8,5 ha, siehe Anlage), da es für diesen Bereich bereits Vergabebeschlüsse für Bauplätze gibt. Im nächsten Jahr sollen dann die Industriegebiete im westlichen Planbereich prospektiert werden (Abschnitt 2).
Die Verwaltung hat die Prospektion des Abschnitts 1 öffentlich ausgeschrieben. Die Kosten hierfür betragen ca. 22.000 €. Die Kosten der evtl. erforderlichen anschließenden Ausgrabungen hängen vom Ergebnis der Prospektion ab und können aktuell nur geschätzt werden. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten zwischen 6 und 8 € je m². Die Ausgrabungen werden voraussichtlich im Herbst 2024 abgeschlossen sein, sodass dann eine Neukalkulation seitens der Verwaltung durchgeführt wird.
Der Rat der Gemeinde Visbek hat für diverse Gewerbeflächen bereits Vergabebeschlüsse gefasst, die einen Verkauf zu den „alten“ Kaufpreisen zwischen 45,00 und 57,18 €/m² ermöglichen. Bislang konnten erst zwei Kaufverträge abgeschlossen werden.
Die vom Rat der Gemeinde Visbek bisher beschlossenen Vergaben für Bauplätze im Gewerbegebiet „Siedenbögener Esch“ werden bis zum 31.12.2024 (Datum des Abschlusses des Kaufvertrags) befristet. Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Bewerber zu informieren. Neue Bewerber werden ab sofort informiert, dass der Kaufpreis um die 65,00 €/m² beträgt.